Kosten

Heilpraktikerleistungen sind im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht
berücksichtigt. Als Kassenpatient erhalten Sie eine Rechnung und zahlen per Überweisung oder Sie zahlen bar gegen Quittung nach der Behandlung.

Private Kassen ersetzen die Kosten je nach abgeschlossenem Vertrag.

Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten zu einem gewissen Teil .

Die Beihilfe übernimmt die Leistungen für Beamte in der Regel in voller Höhe, für Angestellte im öffentlichen Dienst je nach abgeschlossenem Tarif.

Die Rechnungen richten sich dann nach den Gebühren für Heilpraktiker ( GebüH )



Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig.

Die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs und Sorgfaltspflicht ist für mich selbstverständlich !